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BVfK-Wochenendticker
10. Dezember 2022
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Spritpreis-Transparenz im letzten Jahrhundert: Ich musste heute wieder dreimal auf die Leiter!

Ladesäulentarife: in gebückter Haltung bei Wind und Wetter mit dem Taschenrechner

Wenn Gas und Strom wegfallen - Notstromaggregat in den Kofferraum?

Dudenhöffer sieht schwarz: E-Auto-Neuzulassungen brechen 2023 und 2024 ein

BVfK-Kongress 2023 - der Termin steht: Leinen los am 6. Mai!

Jetzt Sterne sammeln: zufriedene Kunden sind unser größtes Kapital!

Online Reputationsmanagement – ein Überblick

Verbrauchs- und Emissionswerte in der Werbung – wo bleibt die neue Pkw-EnVKV?

Kündigungs- und Verjährungsfristen – beachten!

16. Deutscher Autorechtstag – 20. - 21. März 2023

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Ich musste heute wieder dreimal auf die Leiter!“ – wer im letzten Jahrhundert mal an einer Tankstelle gejobbt hat, der weiß , was damit gemeint war: Aral, Esso und Co. hatten im Stundentakt die Spritpreise geändert. Und da per Gesetz auch schon damals vorgeschrieben war, die Preise für Benzin, Dieselund LPG für jedermann von weitem sichtbar anzuzeigen, musste man sich dann die großen Blechtafeln mit den passenden Zahlen schnappen, auf besagte Leiter klettern und diese in luftiger Höhe an die dafür vorgesehenen Haken der Pylone hängen. Heute geht es vollautomatisch und von Ferne gesteuert und lässt sich sogar per App bundesweit nachprüfen. Das ist transparent, was man von den Tarifen an den E-Ladesäulen nicht gerade behaupten kann. „Wie viel die einzelne Kilowattstunde (kWh) am Ende kostet, ist oft unklar ...“ schreibt der ADAC.

So benötigt der ungeübte Elektroautofahrer u.U. schon einen Taschenrechner, um in gebückter Haltung bei Wind und Wetter aufzuschlüsseln und hochzurechnen, welche Kosten am Ende der Ladezeit zusammengekommen sein dürften. Selbst dann wundert er sich möglicherweise immer noch, warum er umgerechnet 0,90 € für eine Kilowattstunde bezahlt hat und stellt fest, dass sich der Ladesäulenbetreiber gerade nicht nur mit 0,60 € pro Einheit für den Strom, sondern auch noch mit fünf Cent pro Minute für die Nutzung der Stellfläche bedient hat. Transparent ist das nicht. Und wer nicht bereits mit Blick auf die Pylone an den Tankstellen für die Verbrenner festgestellt hat, dass nur die Strompreise ins Astronomische steigen, während die Spritpreise kontinuierlich nach unten gehen, wem nicht bewusst geworden ist, dass der Strom längst nicht mehr so grün ist, wenn die Atomkraftwerke wieder angeworfen werden müssen, der wird spätestens dann wach, wenn er im Briefkasten eine Broschüre seiner Gemeinde findet: „Wenn Gas und Strom wegfallen - Anlaufstellen und Vorsorge für den Ernstfall“.

Auch wenn es in der Broschüre nicht erwähnt wird, wird ihm klar: möglicherweise wird seinen Wunsch nach Umweltschutz dadurch Vollendung erfahren, dass sich sein Auto demnächst mangels Antriebsenergie nicht mehr zur üblichen Verwendung eignet. Da fragt sich der Autokaufrechtsjurist: kommt da nicht womöglich eine Klagewelle wegen Mangelhaftigkeit gem. § 434 BGB? Da jedoch einige Umweltfreunde und die meisten Autohändler zum Optimismus neigen, lassen sie sich auch nicht durch den zum Autopapst erkorenen Professor Dudenhöffer die Laune verderben, der laut Handelsblatt jüngst seine Prognose über die Entwicklung des Marktes von Elektroautos verbreitete: „Neuzulassungen brechen 2023 und 2024 ein … der Marktanteil könnte von 27% auf 12% abstürzen“

Doch man wusste bereits vor 500 Jahren, dass nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird und eigentlich auch jeder wissen sollte, dass je größer die Aufregung ist, umso schneller sie sich auch wieder legt. Und erneut beweist sich, dass Eingriffe des Staates in die Wirtschaft oft eher verpuffen, als dass sie die gewünschte Wirkung erzeugen.

Daher wird die Lebenswirklichkeit am Verkäuferschreibtisch eher deutlich, als bei Anne Will und Markus Lanz: der Verbrenner ist noch lange nicht tot und wenn er wirklich verboten würde, dann würde man halt ein Notstromaggregat als Zugabe in den Kofferraum stellen. Ganz nach dem Motto: Irgendetwas geht immer!

Alles Gute für Ihren Autohandel, gute Laune in schwierigen Zeiten und eine stressfreie Vorweihnachtszeit!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne > vorstand@bvfk.de

BVfK-Kongress 2023 - der Termin steht

BVfK Kongress 2023-c-web
Wie gewohnt wird das BVfK-Schiff am ersten Samstag im Mai in See stechen, denn dann findet nach 3 Jahren Zwangspause endlich wieder das Freiluftevent "Rhein in Flammen" mit einem Feuerwerk der Superlative statt. Am 6. Mai 2023 wollen wir mit Ihnen über nicht mehr, als die Zukunft des freien Autohandels sprechen. Wird er zwischen den Konzernen und ihrem Bestreben, die gesamte Wertschöpfungskette zu beherrschen, untergehen, oder finden sich doch immer wieder neue Wege, um erfolgreich Geschäfte zu machen? Interessante Antworten wird es auf dem BVfK-Kongress 2023 geben. > Info BVfK-Kongress 2023

BVfK-Aktion Sternesammeln läuft an

Muster BVfK-Visitenkarte Sternesammeln_grau

Zufriedene Kunden sind unser größtes Kapital!

Bewertungsmanagement ist das Gebot der Stunde im Internet-Marketing. Es gibt viele Möglichkeiten, seine Kunden aktiv anzusprechen - ob in der E-Mail-Signatur, einem bereitgestellten Tablet mit der bereits geöffneten URL zu den Bewertungen, im Kundengespräch oder einfach durch eine spezielle Visitenkarte bzw. auf der Rückseite der bereits verwendeten Visitenkarte. Oben sehen Sie ein Beispiel, wie sich das umsetzen lässt. Der QR-Code spielt eine wichtige Rolle, denn er beseitige die Hürden und führt unkompliziert direkt an die richtige Stelle. >>> weitere Informationen

Den kurzen Weg zur speziellen Visitenkarte zum Sternesammeln finden Sie hier. Senden Sie uns Ihr Logo, Ihren Farbwunsch und den Link zu Ihren Bewertungen sternesammeln@bvfk.de.
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5-Sterne

Online Reputationsmanagement – ein Überblick

Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Online-Reputation eines Autohauses ist die Kundenzufriedenheit. Wie oft haben Sie aufgrund der persönlichen Empfehlung eines Freundes ein Geschäft, ein Restaurant oder vielleicht sogar ein Autohaus besucht? Zufriedene Kunden sind der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Unternehmens, aber ein unzufriedener Kunde könnte ihn im Alleingang negativ beeinflussen. Online-Bewertungen funktionieren ähnlich.

>>> weiterlesen
Anlage-1-Pkw-EnVKV - Kraftstoffverbrauch-CO2-Emissionen-und-Stromverbrauch

Verbrauchs- und Emissionswerte in der Werbung – wo bleibt die neue Pkw-EnVKV?

Es ist eine absolute Farce: Viele Jahre lang hat sich der Gesetzgeber um eine dringend benötigte Novelle der Pkw-EnVKV gedrückt. Mit Einführung des WLTP-Messverfahrens ist an vielen Stellen Änderungsbedarf entstanden. Die so entstandenen Gesetzeslücken wurden notdürftig mit Verhaltensempfehlungen seitens des Wirtschaftsministeriums geflickt, die bei näherer Betrachtung sogar neue Abmahngefahren begründen können. Erfahren Sie nachfolgend den aktuellen Entwicklungsstand und wie Sie sich vorübergehend am besten Verhalten.

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2020bank11

Kündigungs- und Verjährungsfristen – beachten!

Versicherungsverträge, Abonnements und Mitgliedschaften können oft nur zum Jahresende mit Fristen von ein bis zwei Monaten gekündigt werden. Nicht vergessen: Kündigungsbestätigung anfordern oder Kündigung per Einschreiben schicken. Forderungen verjähren normalerweise drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wer also Forderungen aus dem Jahr 2019 nicht am 1. Januar 2023 ausbuchen möchte, sollte bald aktiv werden.
Eine Gesetzesänderung gab es bei den typischerweise zweijährigen Laufzeitverträgen für Smartphone, Internet & Co. Bislang haben sich zum Beispiel solche Handy- oder Internetverträge oft automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Für betriebliche Anschlüsse ändert sich die Rechtslage allerdings nicht.

Die BVfK-Rechtsabteilung steht auch hier hilfreich zur Seite.

>>> rechtsabteilung@bvfk.de
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16. Deutscher Autorechtstag – 20.März - 21. März 2023

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 20. März und 21. März 2023 statt. Hier können Sie sich anmelden. > hier anmelden
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